<< zurück

 
BERICHT

von Selina Nayyar 

Christen konvertieren zurück zum Hinduismus - 
Die Frage der Religionsfreiheit in Indien

Zu heftigen Protesten seitens der christlichen Bevölkerung ist es kürzlich im ostindischen Bundesstaat Orissa gekommen. Am 19. September konvertierten  in einer öffentlichen Zeremonie mehr als 100 Christen zurück zu ihrer ursprünglichen Religion, dem Hinduismus. Die Zeremonie löste bei Kirchenvertretern Empörung aus, da seit dem Orissa Freedom of Religion Act von 1967, einem Gesetz zum Schutz der Religion, groß angelegte und organisierte Konversionen untersagt sind. Die Regierung Orissas steht nun in der Kritik, das Gesetz unterschiedlich auszulegen. 

Erst im Frühjahr dieses Jahres konvertierten in Orissa über 200 christliche Stammesangehörige, die tribal christians in Anwesenheit des örtlichen BJPs Führers zum Hinduismus zurück.. Die Zeremonie die in einem Tempel stattfand, war Teil der Kampagne des Vishwa Hindu Parishad (World Hindu Council) die vorsieht, insgesamt 400.000 christliche Volksstämme zum Hinduismus zurückzuführen. 

Hintergrund:

Das Gesetz, das 1967 in Orissa  eingeführt wurde, sollte nach Aussagen der damaligen Regierungspartei Schutz vor gewaltsamer Konversion bieten und damit die Religionsfreiheit bewahren. Das Gesetz stellt zwar nicht eine Konversion an sich, also einen freiwilligen Religionswechsel,  unter Strafe, sondern eine Bekehrungstätigkeit die auf Zwang, finanziellen Anreizen oder betrügerischer Mittel basiert.
Ohne eine Genehmigung durch die lokale Polizei oder die Justizbehörde des zuständigen Distrikts ist keine Konversion erlaubt. 

Auf den Gesetzeserlass in Orissa folgte der Madhya Pradesh Dharma Swatantraya Adhiniyam 1968, ein ähnliches Gesetz in Arunachal Pradesh 1978 und schließlich der Tamil Nadu Prohibition of Forcible Conversion of Religion Act im Jahr 2002. 

In Tamilnadu wird eine Bekehrungstätigkeit, die unlautere Mittel einsetzt, mit bis zu drei Jahren Haft und einer zusätzlichen Geldstrafe von 100 000 Rupies bestraft. Wird allerdings eine minderjährige Person bekehrt, eine Frau oder eine Person die zu den Sheduled Castes oder Sheduled Tribes, also Dalits oder Adivasis, gehört, dann drohen vier Jahre Gefängnisstrafe. In Tamilnadu muss jeder Glaubensübertritt dem Distriktmagistrat gemeldet werden. 

In der praktischen Umsetzung all dieser Gesetze zeigte sich jedoch, dass lediglich der Übertritt von Hindus zu anderen Religionen, nicht aber umgekehrt, erschwert wird.  So wird etwa eine  Rück-Konversion zum Hinduismus ohne Probleme von den Behörden genehmigt.  Hintergrund  dieser Handhabung ist wohl, dass die  Gesetze der Massenflucht von Hindus aus niedrigen Kasten entgegenwirken sollen. Diese waren in den vergangenen Jahrzehnten zu Tausenden zum Christentum oder dem Islam übergetreten um dem Kastenwesen der hinduistischen Gesellschaft zu entfliehen. Während in den 1980er Jahren vor allem der Islam für viele Hindus attraktiv wirkte, lockte in den 1990er Jahren das Christentum zur Konversion. Durch viele Vergünstigungen für Gemeindemitglieder, wie etwa in der Schulausbildung oder im Gesundheitsbereich warben christliche Missionare im ganzen Land für einen Übertritt zu ihrer Religion. 

Zwar wird Indien in der Präambel seiner Verfassung als "säkularer Staat" bezeichnet, doch scheint diese klare Trennung zwischen Religion und Staat bei vielen Indern nicht auf Gegenliebe zu stoßen. Wahrscheinlich trug die verstärkte Missionierung und der zunehmende Überlauf von Hindus zum Islam, insbesondere aber zum Christentum dazu bei, dass in den letzten 20 Jahren die Ideologie der Hindutva bei großen Teilen der hinduistischen Bevölkerung Anklang fand. Die Hindutva-Bewegung erinnert an die hinduistische Kultur Indiens und setzt sich daher für eine starke Stellung der Hindus ein. 

Artikel 15 der indischen Verfassung verbietet eine Diskriminierung aus Gründen von Religion, Rasse, Kaste, Geschlecht oder Geburtsort. Gleichzeitig  schreibt  aber Artikel 15,3 eine Förderung der sozial -und bildungsmäßig rückständigen Klassen der Bürger, den Sheduled Castes und den Sheduled Tribes vor.  Dazu führte die indische Regierung die sogenannten "Kastenquoten" ein. Für benachteiligte Gruppen wird demnach eine bestimmte Quote von Arbeitsplätzen in staatlichen Einrichtungen, Ausbildungs-und Studienplätze und Stipendien reserviert. Zunächst galten diese Quoten nur für Hindus, seit den 50er Jahren auch für Sikhs und seit 1990 ebenfalls für Buddhisten. Christen und Muslime sind von der "Kastenquote" ausgeschlossen. Aber nicht nur sie, sondern auch Hindus aus höheren Kasten fühlen sich durch die Quotenregelung benachteiligt, denn sie wird lediglich nach dem Gesellschaftsstand und nicht nach Einkommen bemessen. Da die Kastenquoten von Bundesstaat zu Bundesstaat variieren, kam es in vergangener Zeit vor allem in Landesteilen, wo die Quoten besonders hoch liegen, immer wieder zu Auseinanderschreitungen zwischen den unterschiedlichen Kastenzugehörigen. 

Der ehemaligen BJP-Regierung haftete der Ruf einer hindu-nationalistischen Partei an, die religiöse Konflikte eher schürte, als sie zu vermeiden. Ob die neue indische Regierung unter der Führung von Manmohan Singh allerdings in der Lage sein wird, die unterschiedlichen religiösen Gruppen zufrieden zu stellen und den Forderungen der verschiedenen Kastenangehörigen gerecht zu werden, bleibt fraglich.  

 

Quellen: www.thehindu.com, www.crosswalk.com, www.institut-diakrisis.de  

 

© copyright http://www.theinder.net/ 2004