Christen konvertieren
zurück zum Hinduismus -
Die Frage der Religionsfreiheit in IndienZu heftigen Protesten
seitens der christlichen Bevölkerung ist es kürzlich im
ostindischen Bundesstaat Orissa gekommen. Am 19. September
konvertierten in einer öffentlichen Zeremonie mehr als
100 Christen zurück zu ihrer ursprünglichen Religion, dem
Hinduismus. Die Zeremonie löste bei Kirchenvertretern Empörung aus, da seit dem
Orissa Freedom of Religion Act von 1967, einem Gesetz
zum Schutz der Religion, groß angelegte und organisierte
Konversionen untersagt sind. Die Regierung Orissas steht nun
in der Kritik, das Gesetz unterschiedlich auszulegen.
Erst im Frühjahr dieses Jahres konvertierten in Orissa über 200
christliche Stammesangehörige, die tribal christians in
Anwesenheit des örtlichen BJPs Führers zum Hinduismus
zurück.. Die Zeremonie die in
einem Tempel stattfand, war Teil der Kampagne des Vishwa Hindu
Parishad (World Hindu Council) die vorsieht, insgesamt 400.000
christliche Volksstämme zum Hinduismus
zurückzuführen.
Hintergrund:
Das Gesetz, das 1967 in Orissa eingeführt wurde,
sollte nach Aussagen der damaligen Regierungspartei Schutz vor
gewaltsamer Konversion bieten und damit die Religionsfreiheit
bewahren. Das Gesetz stellt zwar nicht eine Konversion an
sich, also einen freiwilligen Religionswechsel, unter
Strafe, sondern eine Bekehrungstätigkeit die auf Zwang,
finanziellen Anreizen oder betrügerischer Mittel basiert.
Ohne eine Genehmigung durch die lokale Polizei oder die
Justizbehörde des zuständigen Distrikts ist keine Konversion
erlaubt.
Auf den Gesetzeserlass in Orissa folgte der Madhya Pradesh
Dharma Swatantraya Adhiniyam 1968, ein ähnliches Gesetz in
Arunachal Pradesh 1978 und schließlich der Tamil Nadu
Prohibition of Forcible Conversion of Religion Act im Jahr
2002.
In Tamilnadu wird eine Bekehrungstätigkeit, die unlautere
Mittel einsetzt, mit bis zu drei Jahren Haft und einer
zusätzlichen Geldstrafe von 100 000 Rupies bestraft. Wird
allerdings eine minderjährige Person bekehrt, eine Frau oder
eine Person die zu den Sheduled Castes oder Sheduled Tribes,
also Dalits oder Adivasis, gehört, dann drohen vier Jahre
Gefängnisstrafe. In Tamilnadu muss jeder Glaubensübertritt
dem Distriktmagistrat gemeldet werden.
In der praktischen Umsetzung all dieser Gesetze zeigte sich
jedoch, dass lediglich der Übertritt von Hindus zu anderen
Religionen, nicht aber umgekehrt, erschwert wird. So
wird etwa eine Rück-Konversion zum Hinduismus ohne
Probleme von den Behörden genehmigt. Hintergrund dieser Handhabung ist wohl, dass
die Gesetze der Massenflucht von Hindus aus niedrigen Kasten
entgegenwirken sollen. Diese waren in den vergangenen
Jahrzehnten zu Tausenden zum Christentum oder dem Islam
übergetreten um dem Kastenwesen der hinduistischen
Gesellschaft zu entfliehen. Während in den 1980er Jahren vor
allem der Islam für viele Hindus attraktiv wirkte,
lockte in den 1990er Jahren das Christentum zur Konversion.
Durch viele Vergünstigungen für Gemeindemitglieder, wie etwa
in der Schulausbildung oder im Gesundheitsbereich warben christliche Missionare
im ganzen Land für einen Übertritt zu ihrer Religion.
Zwar wird Indien in der Präambel seiner Verfassung als
"säkularer Staat" bezeichnet, doch scheint diese
klare Trennung zwischen Religion und Staat bei vielen Indern
nicht auf Gegenliebe zu stoßen. Wahrscheinlich trug die
verstärkte Missionierung und der zunehmende Überlauf von
Hindus zum Islam, insbesondere aber zum Christentum dazu bei,
dass in den letzten 20 Jahren die Ideologie der Hindutva bei
großen Teilen der hinduistischen Bevölkerung Anklang fand.
Die Hindutva-Bewegung erinnert an die hinduistische Kultur
Indiens und setzt sich daher für eine starke Stellung der
Hindus ein.
Artikel 15 der indischen Verfassung verbietet eine Diskriminierung aus Gründen von Religion,
Rasse, Kaste, Geschlecht oder Geburtsort. Gleichzeitig schreibt
aber Artikel 15,3 eine Förderung der sozial -und bildungsmäßig
rückständigen Klassen der Bürger, den Sheduled Castes und
den Sheduled Tribes vor. Dazu führte die indische
Regierung die sogenannten
"Kastenquoten" ein. Für benachteiligte Gruppen wird
demnach eine bestimmte Quote von Arbeitsplätzen in
staatlichen Einrichtungen, Ausbildungs-und Studienplätze und
Stipendien reserviert. Zunächst galten diese Quoten nur für
Hindus, seit den 50er Jahren auch für Sikhs und seit 1990
ebenfalls für Buddhisten. Christen und Muslime sind von der "Kastenquote" ausgeschlossen. Aber nicht nur
sie, sondern auch Hindus aus höheren Kasten fühlen sich
durch die Quotenregelung benachteiligt, denn sie wird lediglich
nach dem Gesellschaftsstand und nicht nach Einkommen
bemessen. Da die Kastenquoten von Bundesstaat zu Bundesstaat
variieren, kam es in vergangener Zeit vor allem in
Landesteilen, wo die Quoten besonders hoch liegen, immer
wieder zu Auseinanderschreitungen zwischen den
unterschiedlichen Kastenzugehörigen.
Der ehemaligen BJP-Regierung haftete der Ruf einer
hindu-nationalistischen Partei an, die religiöse Konflikte
eher schürte, als sie zu vermeiden. Ob die neue indische
Regierung unter der Führung von Manmohan Singh allerdings in
der Lage sein wird, die unterschiedlichen religiösen Gruppen
zufrieden zu stellen und den Forderungen der verschiedenen
Kastenangehörigen gerecht zu werden, bleibt
fraglich.
Quellen: www.thehindu.com,
www.crosswalk.com, www.institut-diakrisis.de
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